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07.01.2021:   140 Kliniken auf dem Land erhalten 68 Millionen Euro zusätzliche Förderung durch die Krankenkassen


In diesem Jahr erhalten 140 ländliche Krankenhäuser eine pauschale Förderung von 400.000 – 800.000 Euro je Krankenhaus. Damit unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen ganz direkt alle Kliniken, die für die flächendeckende Grundversorgung oder die Geburtshilfe notwendig sind.

"Jeder Mensch muss überall im Land gut versorgt werden können. Das ist ein Herzensanliegen der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit das auch dauerhaft für unsere Kleinsten gilt, bekommen in diesem Jahr erstmals 59 ländliche Kinderkliniken bis zu 400.000 Euro zusätzliche Förderung", so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.

Diesen Pauschalzuschlag erhalten ländliche Krankenhäuser, die die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllen. Dabei geht es um die Fachbereiche der allgemeinen Grundversorgung (Innere Medizin, Chirurgie), Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin.

GKV-Kliniksimulator schafft Transparenz Unter www.gkv-kliniksimulator.de kann im Internet für jedes Krankenhaus dieser Versorgungsbereiche dessen Schließung simuliert werden. So kann sich jeder selbst einen Eindruck verschaffen, wie sich im Falle einer Klinikschließung die Fahrzeit zum nächstgelegenen Krankenhaus verändern würde. Damit ist der GKV-Kliniksimulator ein wichtiges Instrument für eine patientenorientierte Zukunftsplanung und Sicherung der Patientenversorgung und für den Erhalt der zusätzlichen Förderung. "Der GKV-Kliniksimulator zeigt seit diesem Jahr auch", so Stoff-Ahnis, "wo die Kinderkliniken liegen und wo Versorgungslücken entstehen würden, wenn man sie schließt. Mit der Kombination aus GKV-Kliniksimulator und den zusätzlichen Geldern für ländliche Kinderkliniken wollen wir dafür sorgen, dass auch künftig überall in Deutschland Kinderkliniken erreichbar sind. Innerhalb der Solidargemeinschaft der 73 Millionen gesetzlich Versicherten müssen wir gemeinsam die Versorgung der Kinder ganz besonders im Blick behalten."

Hintergrund:

  • Um eine flächendeckende Versorgung der Kinder- und Jugendmedizin im ländlichen Raum sicherzustellen, fördern die gesetzlichen Krankenkassen ab diesem Jahr zusätzlich 59 Krankenhausstandorte mit einer bedarfsnotwendigen Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin. Erstmals werden damit auch reine Kinderkliniken in die Pauschalförderung mit aufgenommen, 19 Kinderkliniken erhalten erstmals einen Zuschlag in Höhe von 400.000 Euro.

  • Kliniken, die bisher bereits einen Zuschlag in Höhe von 400.000 Euro als Kliniken der allgemeinen Grundversorgung (Fachabteilung für Innere Medizin und eine chirurgische Fachabteilung) oder aufgrund von Geburtshilfe erhalten haben, bekommen ab der dritten bedarfsnotwenigen Fachabteilung zusätzlich 200.000 Euro je Fachabteilung.

  • Insgesamt erhalten die bedarfsnotwendigen Landkrankenhäuser in diesem Jahr über diese Pauschalen eine Förderung in Höhe von 68,4 Millionen Euro.
  • Der Pauschalzuschlag für bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser wird auch dann ausgezahlt, wenn die entsprechenden Kliniken kein Defizit haben.

    Wer erhält die Zuschläge und in welcher Höhe?

  • Wer ein oder zwei der notwendigen Fachabteilungen vorhält, erhält 400.000 Euro Pauschalförderung.
  • Für jede weitere der bedarfsnotwendigen Fachabteilungen kommen 200.000 Euro dazu.
  • Ein Krankenhaus, dass über die Fachabteilungen für Innere Medizin und Chirurgie, Geburtshilfe oder Gynäkologie und Geburtshilfe sowie eine Fachabteilung für Kinder und Jugendmedizin (inkl. Basisnotfallversorgung Kinder) verfügt, erhält somit in diesem Jahr 800.000 Euro Pauschalförderung für bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser. Damit verdoppelt sich die maximale Förderung von bisher 400.000 Euro. (100 Krankenhäuser erhalten 400.000 Euro, 16 Krankenhäuser erhalten 600.000 Euro, 24 Krankenhäuser erhalten 800.000 Euro)

    Welche Krankenhäuser erhalten den Zuschlag?

  • Zuschlagsberechtigte Krankenhäuser müssen alle Kriterien des G-BA für diese Pauschalzuschläge erfüllen: 1. geringer Versorgungsbedarf, 2. bedarfsnotwendige Fachabteilungen und 3. Erreichbarkeitsmaß. Eine Erläuterung der Kriterien findet sich hier auf unserer Internetseite.
  • Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Vorgaben des G-BA für Grundversorger, die mindestens die Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie vorhalten, Krankenhäuser mit einer Fachabteilung für Geburtshilfe oder Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Krankenhäuser mit einer Fachabteilung für Kinder und Jugendmedizin, die mindestens das Modul Basisnotfallversorgung Kinder nach den G-BA Notfallstufen-Regelungen erfüllen.

    Quelle: GKV Spitzenverband












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